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Generalkonsulat des Königreiches der Niederlande
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Steuern


Das niederländische Steuersystem ist 2001 grundlegend geändert worden. Die Einkommensteuersätze wurden erheblich reduziert und das System vereinfacht. Nach dem Steuersystem sind drei Einkommensarten relevant:

  • Einkommen aus Arbeit und Wohneigentum (Box I)

  • Einkommen aus steuerlich relevanter Unternehmensbeteiligung (Box II)

  • Einkommen aus Sparguthaben und Anlagen (Box III)

Die zu entrichtende Einkommensteuer (inklusive Volksversicherung) gliedert sich in vier Steuersätze. Diese Steuersätze sind ab dem 1. Januar 2006 neu festgesetzt worden. Die erste Stufe erfasst Einkommen bis zu 17.046 Euro. Dieser Betrag schließt Sozialversicherungsbeiträge mit ein und wird mit 34.15% versteuert. Für die folgenden Beträge bis zu 30.632 Euro gilt ein Steuersatz von 41.45%, ab einem Einkommen von 30.631 bis zu 52.228 Euro gilt ein Steuersatz von 42%, für höhere Einkommen gilt ein Steuersatz von 52%.

Bei Einkünften aus steuerlich relevanten Unternehmensbeteiligungen gilt ein fester Satz von 25%.

Für Einkünfte aus Spar- und Anlageaktivitäten gilt ein fester Steuersatz von 30%.

In den Niederlanden unterliegen sowohl Unternehmen der öffentlichen Hand als auch die Privatwirtschaft sowie die meisten Stiftungen der Körperschaftssteuer. Selbiges gilt auch für ausländische Unternehmen, die in den Niederlanden eine Niederlassung haben. Die Körperschaftsteuer wurde in drei Stufen von 34,5 auf 30% im Jahr 2007 gesenkt. Die Besteuerung der Unternehmensgewinne wurde 2007 auf 25% gesenkt.

Die Vermögensteuer wurde im Rahmen der Reformen 2001 abgeschafft. Eine Gewerbesteuer kennen die Niederlande nicht.

Für die Erbschafts- und Schenkungssteuer gelten drei verschiedene Steuerklassen. Die Steuer wird beim Erben oder Beschenken festgesetzt. Je nach Grad der verwandtschaftlichen Beziehung und Höhe der Erbschaftssumme liegt der Steuersatz zwischen 5 und 68%.

Die Mehrwertsteuer (BTW) wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2001 auf 19% erhöht. Ein ermäßigter Steuersatz von 6% gilt für Lebensmittel, Medikamente, Artikel für Behinderte, öffentliche Verkehrsmittel, Bücher, Zeitschriften und bestimmte landwirtschaftliche Dienstleistungen. Ein dritter Tarif (0%) gilt für exportierte Güter und Dienstleistungen.

Es besteht mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen. Informationen finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums: www.bundesfinanzministerium.de

Informationen zu Umsatz- und Einfuhrsteuer für PKW und Kraftfahrräder (BPM) finden Sie auf der Website der niederländischen Steuerbehörde: www.belastingdienst.nl
Weitere Informationen über die Steuer in den Niederlanden:
Niederländisches Finanzministerium: www.minfin.nl
Niederländische Steuerbehörde: www.belastingdienst.nl


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Last update: 22-04-2008 • www.niederlandeweb.de

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