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Generalkonsulat des Königreiches der Niederlande
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Bußgelder in den Niederlanden

Bußgelder in den Niederlanden

In den Niederlanden begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren nicht wie in Deutschland üblich. Somit ist es durchaus möglich, dass Sie einen Bußgeldbescheid auch noch Monate später erhalten können. Die Bußgeldbescheide werden von dem Centraal Justitieel Incasso Bureau (CJIB) in Leeuwarden eingefordert. Es besteht die Möglichkeit, das Bußgeld an eine Kontonummer des CJIB in Deutschland zu überweisen.

CJIB
Für Fragen zu Ihrem jeweiligen Bescheid können Sie sich wenden an:
CJIB
Postbus 1794
8901 CB Leeuwarden
T.: +31 58 2159555
www.cjib.nl

Berufung
Sollten Sie Berufung einlegen wollen, beachten Sie bitte die Fristen auf den Bescheiden des CJIB. Wenn Sie eine Fotofilmnummer beantragen wollen, können Sie sich mit dem KLPD in Verbindung setzen. KLPD (Koninklijk Landelijk Politiedienst)
Telefonnummer: 0031 343 535555
Faxnummer: 0031 343 515989

Wenn Sie Berufung beim Gerichtshof einlegen, dann ist es wichtig die Sicherheitsleistung (meistens der Betrag auf dem ersten Bußgeldbescheid des CJIB) zu zahlen, ansonsten wird der Vorgang nicht vom Richter in Behandlung genommen. Das Geld bekommen Sie nach der Aussprache des Richters g.g.f. zurück.

Tip:
Auf der ADAC Website unter der Rubrik "Recht und Rat" finden sie noch mehr Tips und Hinweise zu Verkehrsregeln, Höhe der Bußgelder, Berufungsverfahren u.s.w.


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Last update: 15-11-2007 • www.niederlandeweb.de

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