Fördermöglichkeiten von Kulturprojekten
Die diplomatischen Vertretungen des Königreichs der Niederlande in Deutschland verfügen über finanzielle Mittel zur Unterstützung kultureller Projekte, um damit niederländische Kunst und Kultur in Deutschland zu fördern.
Alle Förderanträge unterliegen einer regionalen Zuordnung. Antragsteller werden deshalb gebeten, ihren Antrag auf Förderung nur bei der Presse- und Kulturabteilung der
Botschaft oder des Generalkonsulats der Region einzureichen, worunter die ausführende Institution fällt.
| Gebietseinteilung: |
| Botschaft Berlin: |
Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg |
| Generalkonsulat Düsseldorf: |
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen |
| Generalkonsulat München: |
Bayern und Baden-Württemberg |
Förderung niederländischer Kunst und Kultur in Deutschland
Die diplomatischen Vertretungen der Niederlande in Deutschland haben die Möglichkeit niederländische Kulturprojekte in Deutschland finanziell zu unterstützen.
Die Mittel sind für Projekte vorgesehen, die zur Förderung und Profilierung niederländischer Kunst in Deutschland beitragen. Voraussetzung ist, dass die Projekte
einen Beitrag zur kulturellen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den Niederlanden oder zum Export niederländischer Kunst nach Deutschland leisten.
Die Richtlinien für die Beantragung finanzieller Unterstützung haben sich geändert, siehe Veröffentlichung im Staatsanzeiger (Staatscourant)
vom 26. April 2012.
Anträge können bis zum 31. Mai 2012 bzw. bis zum 30. September 2012 eingereicht werden.
Ausführliche Informationen finden Sie hier: pdf 108 KB | doc 110 KB.
Zum 1. April 2011 wurde die Dienstleistung "Kunsttransport mit dem botschaftseigenen LKW" eingestellt.(20.01.2011)

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