Pass und Identitätskarte beantragen
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Ab sofort benötigen Sie für alle konsularischen Dienstleistungen einen Termin, den Sie bequem im Internet buchen können: Terminsystem Reisedokumente
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Vergleich Pass - Identitätskarte
Pass
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Identitätskarte
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| (Reisepass) | (Personalausweis) |
| - beide sind 5 Jahre lang gültig (ab Antragsdatum) - |
| - beide enthalten weder Adresse noch Wohnort - |
| weltweit gültig |
gültig in den folgenden Ländern:
Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nord-Irland, Irland, Island, Italien, Kroatien (ohne Gewähr), Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal (incl. Madeira und Azoren), Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slovenien, Slowakei, Spanien (incl. Kanarische Inseln), Tschechien, Türkei (mit Einschränkungen!), Ungarn und Zypern
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| Kinder eintragen möglich (Die Gültigkeit der Kindereintragungen verfällt am 26. Juni 2012!) |
Kinder eintragen nicht möglich |
| Passformat (12,5 × 9 cm) |
Kreditkarten-Format |
| Nennung des Ehenamens auf der Personalienseite |
Nennung des Ehenamens auf der Rückseite |
Antrag Reisedokument
Niederländische Reisedokumente sind 5 Jahre gültig und werden nicht verlängert. Anträge auf Ausstellung von Reisedokumenten können nicht per Post bearbeitet werden, sondern müssen persönlich eingereicht werden!
Konsularabteilung München
Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 15 Werktage. Wir raten daher, den Antrag mindestens 4 Wochen vor Ablauf bzw. vor einer geplanten Reise beim Generalkonsulat einzureichen!
Zum Beantragen eines Reisepasses oder einer Identitätskarte beim Generalkonsulat bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Ihre niederländischen Reisedokumente (Reisepass bzw. Identitätskarte)
- sollten Sie noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen: die eventuellen ausländischen Reisedokumente
- eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt des Wohnortes (max. 3 Monate alt). Diese muss neben den üblichen persönlichen Daten (Geburts- und Familiennamen, Adresse) unbedingt auch Nationalitäten und Familienstand enthalten. Eine Meldebescheinigung wird daher nicht akzeptiert. Bitte beachten Sie: die Aufenthaltsgenehmigung von der Ausländerbehörde ist hier nicht gemeint!
- das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
- ein neues Passfoto
- Passgebühren (siehe Tarife)
- gegebenenfalls die folgenden Unterlagen, im Original (nur erforderlich, wenn die Angaben im abgelaufenen Pass nicht vollständig, aktuell oder korrekt sind)
- Nachweis der BSN (früher Sofi-Nummer, niederländische Steuer- und Sozialbeitragsnummer), sofern zugeteilt
- Heiratsurkunde bzw. Familienbuch (bei Heirat in Deutschland mit Namensführung)
- Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde mit Randvermerken
- Sterbeurkunde des Ehepartners
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Für Reisedokumente für Kinder benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:
- ein neues Passfoto
- schriftliche Zustimmung von beiden Elternteilen (bzw. Sorgerechtserklärung)
- bisherigen Pass bzw. Personalausweis des Kindes
- Pässe bzw. Personalausweise der Eltern
- aktuelle gültige Geburtsurkunde des Kindes
- ggf. Vaterschaftsanerkennung
- das betreffende Kind muss ebenfalls persönlich erscheinen!
Zur Nationalität Ihrer Kinder befragen Sie bitte die zuständige Konsularabteilung.
Sollte Ihr Reisedokument verloren gegangen oder gestohlen worden sein, benötigen wir zusätzlich:
- eine Bescheinigung der zuständigen Polizeidienststelle über den Verlust des Passes bzw. der Identitätskarte (bitte lassen Sie die Ausweisnummer in die Sachfahndung geben)
Hatten Sie noch niemals ein niederländisches Reisedokument, benötigen wir zusätzlich:
- Ihre Geburtsurkunde
- den Pass Ihres niederländischen Elternteils
- Heiratsurkunde und Pässe der Eltern
- die eventuelle Einbürgerungsurkunde, amtliche Erklärung, etc.
Weitere Informationen:
Übersetzung Antragsformular Reisedokumente
Einführung elektronischer Reisedokumente: neue Fotovorschriften

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